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Anonyme Meldungen

Meldung anonyme Hinweise (Whistleblowing)

Ein anonymer Hinweis kann auch in schriftlicher Form über den Hinweisgeberschutz-Briefkasten neben dem Empfang im Übergang zur Montagehalle abgegeben werden. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, bei einem Verdacht auf (mögliche) Verstöße eine Person des Vertrauens im direkten Arbeitsumfeld anzusprechen

Hier können Sie Ihre anonyme Meldung abgeben.

Zum Beispiel: Diebstahl von geistigen Eigentum, Korruption, Datenschutzverletzung, Verletzung von Richtlinien, strafbare Handlungen

Wenn Sie die Meldung anonym abgeben, steht Ihnen unser Hinweisgebersystem online zur Verfügung. Wenn Sie Ihren Namen in das Hinweisgebersystem eintragen, sichern wir Ihnen Vertraulichkeit zu.

Wenn Sie das Meldeformular ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Referenznummer und einen Link. Bitte notieren Sie sich beide. Die weitere Kommunikation, soweit notwendig, findet weiterhin anonym statt.

Anonyme Hinweise (Whistleblower)

Anonyme Hinweise können von Mitarbeitern, Kunden oder Dritten abgegeben werden. Sie können sich auf alle Arten von Fehlverhalten und Gesetzesverstößen beziehen, darunter:

  • Korruption
  • Unlauterer Wettbewerb
  • Umweltverschmutzung
  • Arbeitsrechtsverstöße
  • Diskriminierung und Mobbing

Anonyme Hinweise können dazu beitragen, Fehlverhalten aufzudecken, das sonst nicht entdeckt würde. Sie können auch dazu beitragen, dass sich Mitarbeiter und andere Personen sicherer fühlen, sich zu melden, wenn sie etwas Verdächtiges beobachten.